Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Leistungen der Vertrauensperson der Schwerbehinderten

  • Allgemeine Beratung zu Schwerbehindertenfragen
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen Neu-/Änderungsantrag, Widerspruch und Akteneinsicht beim Versorgungsamt oder Gleichstellungsantrag
  • Beratung von schwerbehinderten und von Schwerbehinderung bedrohten langzeiterkrankten Mitarbeitern (§ 84 (2) SGB IX; Prävention) Beratung bei Reha-Maßnahmen und Wiedereingliederung
  • Jegliche Veränderungen am Arbeitsplatz: Kündigungen, Versetzungen, Arbeitsinhalte, Konflikte am Arbeitsplatz
  • Arbeitsamt: Mehrfachanrechnungen, Gleichstellung
  • Integrationsamt: Arbeitsplatzausstattung, Lohnkostenzuschuss, Betreuungskosten
  • Zusammenarbeit im Sinne 95 SGB IX Neueinstellung , Teilnahme an Personalauswahlgesprächen, Teilnahme an den Sitzungen des Personalrates (beratend) und den Arbeitskreisen