Was bedeutet Schwerbehinderung?

Das Vorliegen Schwerbehinderung wird vom Versorgungsamt festgestellt. Hierzu bedarf es regelmäßig einer ärtzlichen Begutachtung.

Es können sowohl innerliche als auch äußerliche Behinderungen sein sowie psychische Beeinträchtigungen.

Beispiele:

  • Innerliche: Krebserkrankung, Herzinfarkt, Asthma
  • äußerliche: Rollstuhl, Amputation
  • psychische: Psychosen, Depressionen

Schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist eine Person ab einem Gdb von 50.

Bei dem Grad von 30 – 49 kann eine Person vom Arbeitsamt zum Erhalt eines vorhandenen oder der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes gleichgestellt werden.