
Es können sowohl innerliche als auch äußerliche Behinderungen sein sowie psychische Beeinträchtigungen.
Beispiele:
- Innerliche: Krebserkrankung, Herzinfarkt, Asthma
- äußerliche: Rollstuhl, Amputation
- psychische: Psychosen, Depressionen
Schwerbehindert im Sinne des SGB IX ist eine Person ab einem Gdb von 50.
Bei dem Grad von 30 – 49 kann eine Person vom Arbeitsamt zum Erhalt eines vorhandenen oder der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes gleichgestellt werden.